Vertragsverhandlung & Vertragsabschluss mündlich / am Telefon: BGB-Formvorschriften & Beweisführung (BR#096)

YouTube-Link:
https://youtu.be/1A_q1MiRVb8

Erstveröffentlichung:
16. September 2023

Schriftform, Textform, elektronische Form, notarielle Beglaubigung, notarielle Beurkundung, gerichtlicher Vergleich: Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) normiert in den §§ 125 ff. BGB verschiedene Formvorschriften für Willenserklärungen bzw. einen Vertragsabschluss, die gleichermaßen für alltägliche Geschäfte wie für Unternehmenstransaktionen (Unternehmensgründung, Unternehmenskauf / M&A, Joint Ventures, Private Equity, Venture Capital) Relevanz entfalten können.

Gleichzeitig gilt das eng mit der sog. Privatautonomie und Vertragsfreiheit verknüpfte Prinzip der Formfreiheit: Auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärungen können grds. formfrei (also auch mündlich oder sogar durch schlüssiges bzw. konkludentes Verhalten) wirksam abgegeben werden und Verträge entsprechend formfrei zustande kommen - sofern das Gesetz bzw. eine Verordnung (gesetzliche Form) oder eine vertragliche Vereinbarung (vereinbarte Form) keine strengeren Formanforderungen vorgibt.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return das Prinzip der Formfreiheit sowie seine Ausnahmen zur Erzielung bestimmter vom Gesetzgeber verfolgter Zwecke in ihrem systematischen Zusammenhang und geht dabei auch auf das das Thema der Beweissicherung und Beweisführung ein.

In diesem Video:

  • Formvorschriften im Spannungsfeld von Vertragsfreiheit / Vermeidung von Reibungsverlusten und Rechtssicherheit

  • Grundsatz der Formfreiheit im deutschen BGB / Zustandekommen von Verträgen durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten

  • Sinn und Zweck von Formvorgaben (Klarstellungsfunktion, Beweisfunktion, Warnfunktion, Beratungsfunktion, Informationsfunktion, Kontrollfunktion)

  • Formarten im deutschen BGB (Textform (§ 126b BGB), elektronische Form (§ 126a BGB iVm. eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014), Schriftform (§ 126 BGB), öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB), notarielle Beurkundung (§ 128 BGB), gerichtlicher Vergleich (§ 127a BGB))

  • Beweissicherung und Grenzen der Beweisführung / Vertraulichkeit des Wortes, Telekommunikationsgeheimnis

  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "Mithören" von Telefonaten (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2002, Az. 1 BvR 1611/96)

  • Anwaltliche Empfehlung zur Beweissicherung formfreier Vereinbarungen bei Zeitdruck: PDF-Scans gezeichneter Originale (Textform) und postalischer Austausch von Originalen (nachgelagerte Schriftform)

Weiterführende Inhalte:


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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