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M&A-Arbeitsrecht: Share Deal vs. Asset Deal / Betriebsübergang, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung (BR#055)

YouTube-Link:
https://youtu.be/syQGYlDYpcw

Erstveröffentlichung:
20. März 2021

Bei einer M&A-Transaktion stehen Unternehmenskaufvertrag (SPA / APA), Finanzierung und Steuern (Tax Structure) idR. im Fokus des Geschehens. Häufig nicht minder bedeutsam ist daneben jedoch die arbeitsrechtliche Dimension.

Je nachdem, ob Sie einen Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf als Share Deal oder als Asset Deal strukturieren, können sich ganz unterschiedliche rechtliche Konsequenzen aus Perspektive von Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht für die einzelnen Instanzen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung (bzw. Konzernbetriebsvereinbarung oder Gesamtbetriebsvereinbarung) sowie die Zusammensetzung von Betriebsrat bzw. Konzernbetriebsrat / Gesamtbetriebsrat ergeben.

Daneben stellen sich bisweilen komplexe Fragen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer bei Share Deal und Asset Deal (je nach Fall: Direktzusage, Pensionszusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktversicherung).

Was sich hinter Kontinuitätsprinzip und Betriebsübergang (§ 613a BGB) verbirgt und inwieweit die Strukturierung eines M&A-Deals aus anwaltlicher Sicht Arbeitsverhältnisse, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und die betriebliche Altersversorgung betroffener Arbeitnehmer tangiert, erläutert Rechtsanwalt Fabian Arhelger in dieser Ausgabe von Beyond Return.

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.