Bilanzmanipulation: Absicherung des Investors bei M&A / Private Equity; Haftung GmbH-Geschäftsführer (BR#039)

YouTube-Link:
https://youtu.be/oEj8oQIIE4k

Erstveröffentlichung:
09. Oktober 2020

Bilanzfälschung, Bilanzmanipulation, Bilanzbetrug: Die zentralen Strafnormen § 331 HGB und § 400 AktG (Unrichtige Darstellung) haben sich in Vergangenheit immer wieder als Papiertiger erwiesen, wenn "gekochte Bücher" erst kurz vor der Insolvenz eines Unternehmens bekannt werden. Dem geschädigten Investor oder Unternehmenskäufer ist es dann jedenfalls nur ein schwacher Trost, wenn ehemalige Manager in einen jahrelangen Strafprozess mit ungewissem Ausgang verwickelt werden.

Doch so sehr sich auch, wie jüngst im Wirecard-Skandal, im Falle einer Bilanzmanipulation der Ärger in Richtung Wirtschaftsprüfer, Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden kanalisieren mag: Mit genügend krimineller Energie wird es in einer arbeitsteiligen, komplexen Wirtschaft immer wieder gelingen, Bilanzkosmetik mit Tricks à la Luftbuchungen, Scheinrechnungen, Verlustverschleierung und hanebüchenen Falschbewertungen zu betreiben.

Zumindest im kleineren Rahmen können sich Banken, Mezzanine, Private Debt bzw. Private Equity / Venture Capital Investoren und (im Falle von Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf – M&A) ein Käufer jedoch mit Hilfe von Financial Due Diligence, Bilanzgarantie und Sicherheiten (insb. Personalsicherheiten in Form einer persönlichen Garantie) bis zu einem gewissen Grad gegen Bilanzmanipulationen bzw. "eine allzu kreative Auslegung" der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und International Accounting Standards (IAS / IFRS) absichern. Wie das Ganze in der Praxis funktioniert und was für die Haftung von GmbH-Geschäftsführer bzw. AG-Vorstand im Falle einer Bilanzmanipulation gilt, zeigt Rechtsanwalt Fabian Arhelger in dieser Ausgabe von Beyond Return.

Empfohlene weiterführende Inhalte:

Beyond Return Episode zu Due Diligence Prüfung bei M&A, Private Equity, Venture Capital, Joint Venture & Technologietransfer: https://youtu.be/xiO8bsFqVsk


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

https://www.acorfin.com
Zurück
Zurück

Unternehmensnachfolge mit Private Equity: Management Buy-out / Buy-in & LBO-Beteiligungsfinanzierung (BR#040)

Weiter
Weiter

Datenschutz vs. Industrie 4.0 / IoT: DSGVO & BDSG am Beispiel Exoskelett (BR#038)