Acorfin

View Original

Brexit 2020/2021: Umwandlung UK-Gesellschaft in deutsche GmbH / GmbH & Co. KG (insb. Limited Ltd.) (BR#035)

YouTube-Link:
https://youtu.be/y-NDVBFv_lA

Erstveröffentlichung:
12. September 2020

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") hat weitreichende rechtliche Konsequenzen in verschiedenen Lebensbereichen, die erst ab 01.01.2021 richtig sichtbar werden - insb. bei einem No-Deal Brexit: Ende 2020 endet die Übergangsphase zwischen EU und UK. Eine dieser Konsequenzen ist die Beendigung der Anerkennung englischer Gesellschaftsformen (wie zB. Limited / Ltd. / PLC) in den “Sitztheorie”-EU-Staaten, die seit der "Inspire Art"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2003 (Az. C-167/01) zur Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) auch ggü. dem Vereinigten Königreich geltendes Recht war. Was künftig nach deutschem Gesellschaftsrecht gilt, wenn eine englische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland weiterhin hier gewerblich tätig wird und wie eine Überführung in eine deutsche GmbH oder GmbH & Co. KG gelingen kann, erläutert Rechtsanwalt Fabian Arhelger in dieser Ausgabe von Beyond Return.

Empfohlene weiterführende Inhalte:

Die EuGH Entscheidung "Inspire Art" zum Nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=ecli:ECLI:EU:C:2003:512


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.