Ehevertrag bei GmbH und GmbH & Co. KG: Güterstandsklausel & Einziehungsklausel im Gesellschaftsvertrag (BR#064)
YouTube-Link:
https://youtu.be/K7jT2-wsjdw
Erstveröffentlichung:
11. August 2021
Der Abschluss eines Ehevertrages ist in der Praxis insbesondere für die Gesellschafter von Familienunternehmen und Startups / Wachstumsunternehmen in Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG dringend anzuraten, um Liquidität und ggf. Betriebsgrundlagen bzw. Sonderbetriebsvermögen des Unternehmens im Falle einer Scheidung zu schützen.
Erfolgt eine Eheschließung ohne Ehevertrag, sind die Ehegatten ab der standesamtlichen Hochzeit / Heirat im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet (§ 1363 BGB; §§ 1371 ff. BGB). Im Falle einer Scheidung erfolgt dann ein sog. Zugewinnausgleich, der u.U. folgenschwere Auswirkungen auf betriebliche Abläufe und Liquiditätssituation des Unternehmens bzw. des unternehmerisch tätigen Ehegatten haben kann. Ferner können familienrechtliche Normen einen mittelbaren Einfluss auf die unternehmerische Transaktionspraxis bei M&A, Private Equity und Venture Capital haben (insb. § 1365 BGB).
Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die Bedeutung des Ehevertrages aus Perspektive eines Unternehmens in Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co. KG und leitet daraus Sinn und Zweck der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung zur ehevertraglichen Errichtung einer Gütertrennung oder modifizierten Zugewinngemeinschaft (sog. Güterstandsklausel) her.
Weiterführende Inhalte:
Acorfin Praxisratgeber "Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung: Praktischer Ratgeber für Unternehmer, Manager und Privatinvestoren": https://www.acorfin.com/ratgeber/ehevertrag
Beyond Return Ausgabe zu Liquidität Schützen bei GmbH / GmbH & Co. KG: Begrenzung Gewinnausschüttung / Entnahme & Abfindung: https://youtu.be/90e12od48WU