Family Office Private Equity und Venture Capital Investments: Anlagestrategie zwischen KWG und KAGB (BR#071)

YouTube-Link:
https://youtu.be/z1IK4VAkiPI

Erstveröffentlichung:
14. Dezember 2021

Größere Familienvermögen erfordern für ihren Erhalt häufig eine professionelle Vermögensverwaltung durch externe Vermögensverwalter bzw. ein externes Family Office oder jedenfalls die Einrichtung eines internen Family Office und/oder die Gründung von vermögensverwaltenden Gesellschaften (z.B. Familienpool / vermögensverwaltende GmbH & KG-Struktur, "Spardosen-GmbH"). Zunehmend sind dabei auch Private Equity bzw. Venture Capital Investments Teil der Anlagestrategie.

Insoweit stellen sich regelmäßig bankaufsichtsrechtliche und investmentaufsichtsrechtliche Fragen, namentlich (1.) im Hinblick auf die Strukturierung des Vermögens selbst (also ob eine vermögensverwaltende Gesellschaft bzw. das Family Office selbst als "Investmentvermögen" iSd. Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) qualifiziert und/oder selbst erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen bzw. Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), etwa in Form einer Anlageberatung oder Anlageverwaltung, erbringt) sowie (2.) im Hinblick auf den Zugang zur Fonds-Anlageklasse Private Equity / Venture Capital nach Maßgabe der KAGB-Vertriebsbeschränkungen (d.h. Terminologie “semiprofessionelle Anleger” / “professionelle Anleger”).

Rechtsanwalt Fabian Arhelger ordnet in dieser Ausgabe von Beyond Return die sich stellenden Fragen systematisch ein, zeigt den Unterschied zwischen Direktinvestments (Business Angel Investments) und indirekten Investments via Private Equity / Venture Capital Fonds (einschl. deren regelm. Einstufung als sog. Geschlossene Spezial-AIF) auf und gibt einen Überblick über die für Family Offices bzw. Familiengesellschaften relevanten Regelungssysteme im deutschen Kapitalmarkt.

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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