Liquidität Schützen bei GmbH / GmbH & Co. KG: Begrenzung Gewinnausschüttung / Entnahme und Abfindung (BR#060)

YouTube-Link:
https://youtu.be/90e12od48WU

Erstveröffentlichung:
31. Mai 2021

Um einer Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz bereits in guten Zeiten vorzubeugen und eine GmbH oder GmbH & Co. KG (zumindest gesellschaftsvertraglich) vor kurzsichtigen Fehlentscheidungen der Gesellschafter bzw. der Gesellschafterversammlung zu bewahren, haben sich in der Rechtspraxis mit Entnahmebeschränkung bzw. Entnahmesperre, Ausschüttungsbeschränkung bzw. Ausschüttungssperre, Kontenmodell und Abfindungsbeschränkung (Abfindungsklausel, Buchwertklausel) unterschiedliche Gestaltungsansätze für die "Disziplinierung" der Gesellschafter von Kapitelgesellschaften und Personengesellschaften herausgebildet (Prinzip "Thesaurierung vor Gewinnausschüttung / Gewinnentnahme"). Neben Familienunternehmen finden solche Gestaltungen vor allem auch bei KG-Strukturen (z.B. in den Bereichen Private Equity und Venture Capital, geschlossene Fonds-Konstruktionen) Anwendung.

Das Grundkonzept dahinter ist simpel: Liquidität bzw. liquide Mittel sichern und steuern. In guten Zeiten sollen liquide Mittel möglichst angespart (thesauriert) statt ausgeschüttet bzw. entnommen und auf diese Weise ein Liquiditätspolster aufgebaut werden. Was die Gesellschafterversammlung natürlich grds. auch durch Beschlüsse erreichen könnte, wird beim Liquiditätsschutz über den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung verbindlich für die Gesellschafter festgeschrieben und damit nicht ohne Weiteres abänderbar; das gilt besonders bei der GmbH, wo eine satzungsändernde Mehrheit und notarielle Beurkundung erforderlich wären, § 53 GmbHG.

Spiegelbildlich dazu kann über entsprechende Mechanismen aber auch der Schutz von Minderheitsgesellschaftern (Minderheitenschutz) erreicht werden, wenn der oder die Minderheitsgesellschafter etwa auf regelmäßigen Cashflow aus ihrer GmbH- oder GmbH & Co. KG-Beteiligung angewiesen sind und insoweit nicht einer Austeritätspolitik der Mehrheitsgesellschafter zum Opfer fallen möchten.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die typischen Tools des Liquiditätsschutzes bei GmbH und GmbH & Co. KG und zeigt das gesellschaftsrechtliche Framework auf, dem solche Mechanismen nach Gesetz und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unterliegen.

Quellen:

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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