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Datenschutz vs. Industrie 4.0 / IoT: DSGVO & BDSG am Beispiel Exoskelett (BR#038)

YouTube-Link:
https://youtu.be/JLBy2pXQ6_I

Erstveröffentlichung:
02. Oktober 2020

Die Digitalisierung von Wirtschaft und Industrie schreitet ungebrochen voran: Industrie 4.0 und Big Data sind dabei, unsere Arbeitswelt nachhaltig zu revolutionieren. Gleichzeitig bringt die digitale Transformation aber viele Fragen zu Arbeitsrecht, betrieblichem Datenschutz und Beschäftigtendatenschutz mit sich (insb. DSGVO, BDSG, verfassungsrechtliches Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 I, 1 I GG (vgl. Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 65,1), Arbeitsschutz, Kündigungsschutz).

Ein besonders anschauliches Beispiel für die sich stellenden Fragen des Datenschutzrechts in der industriellen Digitalisierung ist die Mensch-Roboter-Kollaboration bzw. Mensch-Roboter-Kooperation. Hierbei verschmelzen menschliche und technische Arbeitskraft über Sensoren und Datenaustausch zu einem effizienteren Produktionsprozess, etwa in Gestalt eines sog. aktiven Exoskeletts.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger zeigt in dieser Ausgabe von Beyond Return mögliche rechtliche Knackpunkte der neuen Arbeitswelt ("New Work") und Mensch-Maschine-Interaktion am Beispiel von Exoskeletten auf.

In diesem Videobeitrag:

Empfohlene weiterführende Inhalte:

  • Beyond Return Episode zu Industrie 4.0 & Co.: Produkthaftung von GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstand bei neuen Technologien: https://youtu.be/tccmaWyZWiQ

Quellen:


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.