Straftaten und Haftung als GmbH-Geschäftsführer in Unternehmenskrise und Insolvenz | Krise und Chance (3) (BR#019)

YouTube-Link:
https://youtu.be/rdfPZuE6X-A

Erstveröffentlichung:
26. April 2020

Im Dunstkreis von schätzungsweise 80 Prozent aller Insolvenzen werden Straftaten begangen. Typisch für die Krisenphase sind dabei Delikte wie Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. (4) InsO), Bankrott (§ 283 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Bilanzfälschung (§ 331 HGB) und Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Flankierend dazu haben Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren systematisch die Managerhaftung ausgedehnt.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in diesem Teil 3 der Beyond Return-Serie Krise & Chance einen kompakten Überblick über die wichtigsten Straftatbestände und Haftungsnormen in Krise und Insolvenz sowie drei Tipps, wie Sie Haftung vermeiden oder zumindest Vorsorge für einen etwaigen Prozess treffen können.

Über die Serie Krise & Chance:

Die Beyond Return-Serie Krise & Chance widmet sich der Frage, wie Sie als Geschäftsführer, Manager, Unternehmer, Gesellschafter und Investor eine Unternehmenskrise erkennen und richtig einordnen, andererseits aber auch (jenseits der Insolvenz) als Chance im Zuge einer mit modernen Mitteln geführten Restrukturierung bzw. Sanierung nutzen können.

Hinweis: Die Inhalte dieses Videos dienen ausschließlich der Information und können gerade in der akuten Krise  keinesfalls eine anwaltliche Einzelfallberatung ersetzen; eine Haftung ist ausgeschlossen. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie Rechtsanwalt Fabian Arhelger gerne jederzeit unter den am Ende angegebenen Kontaktdaten.

In diesem Videobeitrag:


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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IDW S 6 Sanierungsgutachten: Sanierungskonzept in Unternehmenskrise und Insolvenz | Krise&Chance (4) (BR#020)

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