Straftaten und Haftung als GmbH-Geschäftsführer in Unternehmenskrise und Insolvenz | Krise und Chance (3) (BR#019)
YouTube-Link:
https://youtu.be/rdfPZuE6X-A
Erstveröffentlichung:
26. April 2020
Im Dunstkreis von schätzungsweise 80 Prozent aller Insolvenzen werden Straftaten begangen. Typisch für die Krisenphase sind dabei Delikte wie Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. (4) InsO), Bankrott (§ 283 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Bilanzfälschung (§ 331 HGB) und Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Flankierend dazu haben Gesetzgeber und Rechtsprechung in den letzten Jahren systematisch die Managerhaftung ausgedehnt.
Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in diesem Teil 3 der Beyond Return-Serie Krise & Chance einen kompakten Überblick über die wichtigsten Straftatbestände und Haftungsnormen in Krise und Insolvenz sowie drei Tipps, wie Sie Haftung vermeiden oder zumindest Vorsorge für einen etwaigen Prozess treffen können.
Über die Serie Krise & Chance:
Die Beyond Return-Serie Krise & Chance widmet sich der Frage, wie Sie als Geschäftsführer, Manager, Unternehmer, Gesellschafter und Investor eine Unternehmenskrise erkennen und richtig einordnen, andererseits aber auch (jenseits der Insolvenz) als Chance im Zuge einer mit modernen Mitteln geführten Restrukturierung bzw. Sanierung nutzen können.
Hinweis: Die Inhalte dieses Videos dienen ausschließlich der Information und können — gerade in der akuten Krise — keinesfalls eine anwaltliche Einzelfallberatung ersetzen; eine Haftung ist ausgeschlossen. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie Rechtsanwalt Fabian Arhelger gerne jederzeit unter den am Ende angegebenen Kontaktdaten.
In diesem Videobeitrag:
Strafrechtliche Dimension von Unternehmenskrise und Insolvenz
Betrug (§ 263 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Veruntreuung von Arbeitsentgelt bzw. Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Bilanzstraftaten (§ 331 HGB)
Insolvenzstraftaten: Bankrott (§ 283 StGB), Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
Zivilrechtliche Dimension von Unternehmenskrise und Insolvenz
Geschäftsführerhaftung / Culpa-Haftung (§ 43 GmbHG)
Insolvenzhaftung (§ 64 GmbHG, seit 01.01.2021 § 15b InsO)
Bedeutung der Business Judgement Rule (BJR)
Tipps zur Haftungsvermeidung bzw. Haftungsbegrenzung in Krise und Insolvenz