Mezzanine Finanzierung: Stille Beteiligung an einer GmbH / Typisch & Atypisch Stiller Gesellschafter (BR#041)
YouTube-Link:
https://youtu.be/PBUKCMNgriM
Erstveröffentlichung:
24. Oktober 2020
Die stille Gesellschaft gem. § 230 HGB ist eine der beliebtesten Formen der Finanzierung von GmbH (GmbH & Still) und GmbH & Co. KG mit Mezzanine-Kapital. Entsprechend wird die stille Beteiligung auch häufig als Teil einer strukturierten Finanzierung im Venture Capital bzw. Private Equity Kontext gewählt. Aus steuerrechtlicher Sicht unterschieden werden dabei die Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter einerseits und atypisch stiller Gesellschafter andererseits.
Welche gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Überlegung der typischen bzw. atypischen stillen Gesellschaft zugrunde liegen, was es mit den Begriffen Handelsgewerbe, Unternehmensträger, Mitunternehmer (§ 15 Abs. (1) Nr. 2 EStG), Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko, Innengesellschaft, Equity-Kicker / Non-Equity Kicker sowie Tracking Stock auf sich hat und was Sie als Manager, der stiller Teilhaber werden soll, beachten müssen, erläutert Rechtsanwalt Fabian Arhelger in dieser Ausgabe von Beyond Return anhand von aktueller Rechtsprechung und Praxis der Finanzverwaltung.
Empfohlene weiterführende Inhalte:
Beyond Return Serie Krise & Chance: https://www.youtube.com/playlist?list=PL_H1MPFwGjyaE2_5nt9uZb61ex8zN-yvN
Beyond Return Episode zu ESOP VSOP / Managementbeteiligung: Reell, Hybrid, Virtuell (insb. Private Equity & Venture Capital): https://youtu.be/4rUxALHeCRI
Beyond Return Episode zu Debt Equity Swap & Debt Asset Swap: Sanierung/Restrukturierung mit Private Equity in Krise/Insolvenz: https://youtu.be/XYxx2aCLd84
Beyond Return Episode zu Gesellschafterdarlehen, Qualifizierter Rangrücktritt, Rangrücktrittserklärung (GmbH / GmbH & Co. KG): https://youtu.be/QS938sVqQrs