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Mezzanine Finanzierung: Stille Beteiligung an einer GmbH / Typisch & Atypisch Stiller Gesellschafter (BR#041)

YouTube-Link:
https://youtu.be/PBUKCMNgriM

Erstveröffentlichung:
24. Oktober 2020

Die stille Gesellschaft gem. § 230 HGB ist eine der beliebtesten Formen der Finanzierung von GmbH (GmbH & Still) und GmbH & Co. KG mit Mezzanine-Kapital. Entsprechend wird die stille Beteiligung auch häufig als Teil einer strukturierten Finanzierung im Venture Capital bzw. Private Equity Kontext gewählt. Aus steuerrechtlicher Sicht unterschieden werden dabei die Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter einerseits und atypisch stiller Gesellschafter andererseits.

Welche gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Überlegung der typischen bzw. atypischen stillen Gesellschaft zugrunde liegen, was es mit den Begriffen Handelsgewerbe, Unternehmensträger, Mitunternehmer (§ 15 Abs. (1) Nr. 2 EStG), Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko, Innengesellschaft, Equity-Kicker / Non-Equity Kicker sowie Tracking Stock auf sich hat und was Sie als Manager, der stiller Teilhaber werden soll, beachten müssen, erläutert Rechtsanwalt Fabian Arhelger in dieser Ausgabe von Beyond Return anhand von aktueller Rechtsprechung und Praxis der Finanzverwaltung.

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.