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Technologietransfer als Alternative zur Unternehmensgründung / Corporate Venture Capital (BR#012)

YouTube-Link:
https://youtu.be/JXtnvS9JZ9M

Erstveröffentlichung:
22. Februar 2020

Sie sind Forscher, Entwickler, Ingenieur oder DIY-Tüftler mit Geschäftsidee? Nicht immer muss es die eigene Unternehmensgründung sein, um Ihre Zukunftsvision in die Tat umzusetzen: In vielen Fällen kann gerade bei industriell verwertbaren Entwicklungen ein Technologietransfer angesichts typischerweise hoher Anfangsinvestitionen die sinnvollere Alternative sein. Denkbar sind zudem „Win-Win“ Kombinationen aus Corporate Venture Capital (CVC), Beratervertrag und Technologietransfer, bei denen Finanzierungselemente mit klassischen Lizenzierungsmodellen zu schlagkräftigen neuen Ventures kombiniert werden.

In diesem Videobeitrag:

  • Was ist Technologietransfer (TT)?

    • Produkt-, Anlagen- und Verfahrenstransfer

    • Know-How- und Gemischter Technologietransfer / Abgrenzung zur Patentlizenz

  • TT-Lizenzvergütung

    • Pauschalvergütung (Lump Sum), Umsatzvergütung und Stückvergütung (Royalties)

    • Mischvergütung und Backstop-Regelungen

    • Kostenregelung und Beratervertrag / Beraterhonorar

  • TT im Kontext von Corporate Venture Capital & Joint Ventures

    • Entrepreneur in Residence (EIR) -artige Gestaltungen

    • Vorfinanzierung mit Corporate VC

    • Umfunktionieren der eigenen Gesellschaft in eine (IP-) Holding-GmbH

    • Joint Venture: Gesellschaftsrechtlich über eine GmbH (Equity JV) oder vertraglich (Contractual JV)


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.