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M&A Material Adverse Change: Unternehmensverkauf / Unternehmenskauf & Störung der Geschäftsgrundlage (BR#078)

YouTube-Link:
https://youtu.be/e0-DNOol_wk

Erstveröffentlichung:
04. März 2022

Als Sonderform einer Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB ist die Material Adverse Change Klausel, kurz "MAC-Clause", eine hin und wieder bei M&A-Deals im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrages (SPA / APA) bzw. (im Falle von Private Equity oder Venture Capital Finanzierungsrunden) als Teil der Beteiligungsvereinbarung (Investment Agreement) anzutreffende Regelungsklasse. Adressiert werden sollen unvorhergesehene Verschlechterungen des Transaktionsgegenstandes bei einem Share Deal oder Asset Deal bzw. wesentliche Verschlechterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des in der Finanzierungsrunde finanzierten Unternehmens zwischen Signing und Closing (ggf. auch darüber hinaus).

Abgesehen von den Grundformen "Business MAC" und "Market MAC" gibt es verschiedene Möglichkeiten, Material Adverse Change Mechanismen in einen Vertrag einzubauen, z.B. über die Vollzugsbedingungen (Closing Conditions / Conditions Precedent), ein Rücktrittsrecht (Rescission Right) oder auch die Garantien und Zusicherungen des Unternehmensverkäufers bzw. des Unternehmens (Representations and Warranties / Reps & Warranties).

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return Idee und Varianten von Material Adverse Change Regelungen und gibt ein praktisches Beispiel für eine moderne MAC-Clause in den Vollzugsbedingungen (Closing Conditions) eines Unternehmenskaufvertrags.

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.