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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für Unternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer (Treuhand) (BR#027)

YouTube-Link:
https://youtu.be/JRVThbpbdqI

Erstveröffentlichung:
17. Juli 2020

Unfall und Krankheit können jeden treffen. Gerade als Unternehmer, Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer mit Gesellschaftsanteilen bzw. signifikant beteiligter AG-Vorstand sollten Sie mit Vorsorgevollmacht (Notfallvollmacht), Patientenverfügung und Betreuungsverfügung den gerne ausgeblendeten rechtlichen Risiken für Unternehmen und Vermögen frühzeitig vorbeugen. Auch eine etwaige Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung können einbezogen werden.

Eine maßgeschneiderte Vorsorgeregelung liegt dabei immer auch im Interesse von Investoren (zB. bei Private Equity und Venture Capital Finanzierungen), um tödlichen Stillstand in der Gesellschafterversammlung und Konflikte mit einem gerichtlich bestellten Betreuer zu vermeiden.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return ein in seiner anwaltlichen Praxis entwickeltes Treuhandmodell bestehend aus Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht), Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Handlungsanweisungen (Auftrag an Vertrauensperson) und Treuhandauftrag für den Fall der Fälle.

In diesem Videobeitrag:

  • Grundideen des BGB-Betreuungsrechts (§§ 1896 ff. BGB; § 1901 BGB; § 1897 BGB) und gesetzliche Mechanismen im Betreuungsfall

  • Vorsorgevollmachten als Generalvollmacht; Abgrenzung Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung

  • Innenverhältnis zum Bevollmächtigten (Auftrag, § 662 BGB oder Geschäftsbesorgung, § 675 BGB)

  • Problem Bedingte Bevollmächtigung und Treuhandauftrag an Rechtsanwalt als valide Alternative

  • Einsetzung von Fremdgeschäftsführer, Verfügung Anteilsverkauf, Einsetzung Interim-Geschäftsführer

  • Formfragen (Schriftform, notarielle Beurkundung)

  • Vorsorgeregister (§ 78a BNotO)

Bitte beachten Sie, dass die rechtlichen Informationen in diesem Video keine Einzelfallberatung ersetzen können. Für eine individuelle anwaltliche Beratung erreichen Sie den Autor unter den unten angegebenen Kontaktdaten.


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.