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Venture Capital (5) - VC-Closing, Loan Conversion und Closing Conditions (BR#005)

YouTube-Link:
https://youtu.be/k60if6Q_nDI

Erstveröffentlichung:
20. Dezember 2019

Haben Sie die Kernverträge Ihres Venture-Deals (also die Investitionsvereinbarung (Investment Agreement), die Gesellschaftervereinbarung (Shareholders' Agreement) sowie ggf. eine Gläubigervereinbarung (Intercreditor Agreement)) erst einmal gezeichnet, haben Sie eine gute Transaktionssicherheit und müssen sich nun voll auf die Erfüllung der Vollzugsbedingungen (Closing Conditions) konzentrieren.

Wie genau der Vollzug einer Venture Capital-Transaktion (VC-Closing) normalerweise abläuft und worauf Sie als Unternehmer besonders achten sollten, erläutert Rechtsanwalt Fabian Arhelger in diesem Teil 5 der Beyond Return-Serie Venture Capital.

In diesem Videobeitrag:

  • Wandelung von Mezzanine- in Eigenkapital (Seed Loan Conversion)

  • Aufteilung des VC-Investments auf Stammkapital und Kapitalrücklagen (Equity Split)

  • GmbH-Kapitalerhöhung (Capital Increase)

  • Einrichtung von Option Pool und Verwässerungseffekt (Dilution)

  • Vollzugsbedingungen (Closing Conditions)

  • Abgestufte Vollziehung der Transaktion (Staggered Closing)

    • Meilenstein-Mechanismus (Milestone Investment)

    • Erhöhungsoption (Second Closing)

Über die Serie Venture Capital:

Die Beyond Return-Serie Venture Capital erläutert zusammenhängend die wichtigsten Grundlagen moderner Wagnisfinanzierungen, die Sie als Gründer bzw. Unternehmer kennen sollten und gibt zahlreiche Praxistipps zur richtigen Verhandlung der Finanzierungsrunde Ihres nächsten Unicorns — Vom Non-Disclosure Agreement (NDA) bis hin zu Termsheet, Signing und Closing.


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.