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Vollmacht, Vertretungsnachweis, Apostille: Power of Attorney (POA) bei Unternehmenstransaktionen (BR#059)

YouTube-Link:
https://youtu.be/DYVx-RaoaZQ

Erstveröffentlichung:
23. Mai 2021

Bei Unternehmenstransaktionen aller Art (insb. M&A, Private Equity / Venture Capital, Joint Ventures, Lizenzverträgen, Vertriebsvereinbarungen) werden häufig Vollmachten (engl. Power of Attorney, POA) an externe Berater und/oder nicht anderweitig bevollmächtigte Manager des eigenen Unternehmens für Unterzeichnung (Signing) und Durchführung (Closing) der geplanten Transaktion vergeben, falls ein Geschäftsführer, Vorstand oder Prokurist aufgrund Ortsabwesenheit nicht persönlich für die jeweilige Vertragspartei zeichnen kann.

Neben der grundsätzlichen Unterscheidung in Innenvollmacht und Außenvollmacht hält das deutsche Recht hinsichtlich der Form einer Bevollmächtigung verschiedene Überraschungen bereit, die nicht unmittelbar aus den Regelungen des BGB über Vertretung und Vollmacht (§§ 164 ff. BGB) ersichtlich sind: So kann aufgrund spezialgesetzlicher Vorschriften bzw. einschlägiger Rechtsprechung eine notarielle Beglaubigung (Unterschriftsbeglaubigung) oder sogar eine notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich sein.

Zusätzliche formaljuristische Fragen können sich daneben bei Erteilung einer Vollmacht durch ausländische Gesellschaften (etwa eine britische Limited (Ltd.) oder eine U.S.-amerikanische Corporation) ergeben: Damit eine solche Vollmacht in Deutschland vor einem Notar, einer Behörde bzw. einem Register (insb. Handelsregister, Grundbuch) anerkannt wird, ist i.d.R. eine zusätzliche Bestätigung in Form eines Existenz- und Vertretungsnachweises bzw. einer Vertretungsbescheinigung samt Legalisierung durch Apostille unter der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 (genauer: Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation; franz.: Convention de La Haye du 5 octobre 1961) erforderlich.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die rechtlichen Rahmenbedingungen von Vollmachten im deutschen Recht und gibt praktische Tipps zu einem praxisgerechten Aufbau von Unternehmensvollmachten im Kontext einer Transaktion – Von einer Haftungsbeschränkung des Bevollmächtigten bis hin zur Befreiung von § 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts) und Erlaubnis zur Erteilung einer Untervollmacht.

In diesem Videobeitrag:

  • Grundlagen des Rechts zu Vertretung und Vollmacht nach dem deutschen BGB; Unterscheidung Innenvollmacht und Außenvollmacht

  • Form der Vollmacht / Grundsatz der Formfreiheit und Ausnahmetatbestände mit Formzwang in HGB, GmbHG, AktG und GBO; Pflicht zur notariellen Beurkundung nach der Rechtsprechung bei Vorwegnahme des Zielgeschäfts

  • Besonderheiten bei mit Private Equity / Venture Capital finanzierten Unternehmen (Gesellschaftervereinbarung, Geschäftsordnung, Regelwerke über einen Beirat)

  • Problem der Nachweiskette bei Gesellschaften; Lösung über Existenznachweis und Vertretungsnachweis bzw. Vertretungsbescheinigung

  • Ausländische Gesellschaften: Ausstellung eines Existenz- und Vertretungsnachweises durch ausländische Notare oder andere Gesellschaftsorgane (insb. sog. Secretary's Certificate); Unterschriftsbeglaubigung und Legalisierung für den deutschen Rechtskreis über eine Apostille unter dem Haager Übereinkommen von 1961

  • Typische Risiken bei Vollmachten: Missbrauchsrisiko, Haftungsrisiko, Unwirksamkeitsrisiko

  • Typischer Inhalt einer Vollmacht bei Transaktionen in den Bereichen M&A / Private Equity, Venture Capital, Joint Venture und Kreditfinanzierung (Vollmachtsgegenstand, Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB), Berechtigung zur Erteilung einer Untervollmacht, Befristung, Pflicht zur Herausgabe des Originals der Vollmachtsurkunde (vgl. §§ 172, 173 BGB), Haftungsbeschränkung / Haftungsfreizeichnung zugunsten des Bevollmächtigten)

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.