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Wandeldarlehen (Convertible Loans): Unternehmensfinanzierung durch Business Angels / Venture Capital (BR#067)

YouTube-Link:
https://youtu.be/k-MO39GH_KQ

Erstveröffentlichung:
11. Oktober 2021

Wandelbares Fremdkapital (Convertible Debt) in Gestalt von Wandeldarlehen (Convertible Loan) und Wandelschuldverschreibung (Convertible Bond) ist neben der stillen Beteiligung (stille Gesellschaft, §§ 230 ff. HGB) eine weitere wichtige Form von Mezzanine-Kapital und eine der häufigsten Varianten von in modernen Term Sheets vereinbarten Mezzanine-Finanzierungsrunden. Im Venture Capital und Private Equity Bereich werden Wandeldarlehen besonders in der Frühphasenfinanzierung durch Business Angels und andere Frühphaseninvestoren (Wagnisfinanzierung; Pre-Seed Angel Investments / Seed Venture Capital) sowie in Turnaround-Szenarien (Private Equity / Private Debt / Distressed Financing) eingesetzt. Zur Vermeidung einer Insolvenz durch Überschuldung werden sie zudem häufig mit einem qualifizierten Rangrücktritt kombiniert (Nachrangwandeldarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittserklärung), was sie zu einem Paradebeispiel für sog. Equity-Mezzanine macht.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger vermittelt in dieser Ausgabe von Beyond Return ein systematisches Verständnis davon, warum sich Wandeldarlehen gerade in den Bereichen Venture Capital / Business Angel Investments (v.a. in der Pre-Seed- und Seed-Phase eines Startups) anhaltend großer Beliebtheit erfreuen, gibt wichtige Tipps zur Verhandlung von Feinheiten in Wandeldarlehensverträgen und erläutert abschließend die Abgrenzung der Begrifflichkeiten Wandeldarlehen, Wandelschuldverschreibung und Wandelanleihe.

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.