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Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot: Non-Compete / Non-Soliciation bei Venture Capital und Private Equity (BR#033)

YouTube-Link:
https://youtu.be/_6rMQ_MXytw

Erstveröffentlichung:
27. August 2020

Laufendes und nachvertragliches Wettbewerbsverbot (Non-Compete) sowie Abwerbeverbot und Kundenschutz (Non-Solicitation) gehören zu den absoluten Klassikern in jedem Private Equity und Venture Capital Beteiligungsvertrag (Gesellschaftervereinbarung, Shareholders' Agreement; teilw. auch ESOP und VSOP/VESOP) bei Beteiligung von Geschäftsführern, Leitenden Angestellten und sonstigen Managern. Während Non-Compete und Non-Solicitation im Venture Capital-Kontext sicherstellen sollen, dass Gründer (Founders) und Schlüsselpersonen (Key Managers) an Bord bleiben, findet man sie im Private Equity-Bereich häufig bei Leveraged Buyout (LBO) bzw. Management Buy-Out (MBO) und Management Buy-In (MBI) Transaktionen, bei denen der Private Equity Investor und die finanzierende(n) Bank(en) bzw. Investmentbank(en) ein ähnliches Interesse am Verbleib des beteiligten Managements im Unternehmen haben.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return den typischen Aufbau von Non-Compete und Non-Solicitation speziell im VC- und PE-Kontext und gibt Tipps, worauf es beim Vertragswording ankommt.

Empfohlene weiterführende Inhalte:

  • Beyond Return Episode zu ESOP VSOP / Managementbeteiligung: Reell, Hybrid, Virtuell (insb. Private Equity & Venture Capital): https://youtu.be/4rUxALHeCRI

  • Beyond Return Episode zu Venture Capital (10) - Vesting, Founder Lock-up & Disposal of Shares: https://youtu.be/IxPWQZL-3X8.


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.