Beteiligung an einer GmbH / GmbH & Co. KG: Management-Holding & Unterbeteiligung / ESOP / KG-Modell (BR#052)

YouTube-Link:
https://youtu.be/iEaizU_5VaU

Erstveröffentlichung:
26. Februar 2021

Die Beteiligung bzw. Managementbeteiligung an einer GmbH, UG oder GmbH & Co. KG muss nicht zwingend auf dem "klassischen" Weg des unmittelbaren Anteilserwerbs erfolgen: Stattdessen kommen auch mittelbare Beteiligungen in Frage, um die Rechte von einem (neuen) Investor, Geschäftsführer / Manager bzw. (Minderheits-) Gesellschafter trennscharf auf den konkreten Einzelfall anzupassen.

Die in der Praxis wichtigsten Formen der mittelbaren Beteiligung sind dabei insbesondere die (Management-) Holding sowie die Unterbeteiligung. Die Holding-Lösung (meist in Form einer sog. "Management-KG") dient dabei vorwiegend der Beteiligung der Geschäftsführung bzw. des erweiterten Management-Teams am Unternehmenserfolg, sei es im Zuge eines neu aufgelegten ESOP, eines Management Buy-out (MBO) oder einer Venture Capital-Transaktion. Die Unterbeteiligung kann demggü. eine schlankere Allzweck-Lösung sein, um insbesondere eine erhöhte Vertraulichkeit zu erzielen.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die wichtigsten Aspekte von mittelbaren Beteiligungen an GmbH und GmbH & Co. KG sowie die wichtigsten steuerlichen Implikationen im Hinblick auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

In diesem Videobeitrag:

  • Abgrenzung unmittelbare - mittelbare Beteiligung, reelle (gesellschaftsrechtliche) Beteiligung, virtuelle (schuldrechtliche) Beteiligung, hybride Beteiligung (stille Gesellschaft, Genussrecht, partiarisches Darlehen); Anteilsderivate, Phantom Shares / Phantom Stocks, Optionen, Stock Appreciation Rights (SARs)

  • Bedeutung im Kontext von Private Equity und Venture Capital Transaktionen

  • Holdinggesellschaft und Unterbeteiligung; "Corporate Stacking" mittels Zwischen-Holding (weitere Holding-GmbH oder Holding-UG) zur Erzielung eines Steuerstundungseffekts durch Ausnutzung des körperschaftsteuerlichen Schachtelprivilegs (§ 8b KStG)

  • Rechtliches Eigentum vs. Wirtschaftliches Eigentum an Gesellschaftsanteilen / "Title Split"; Steuerliche Zurechnung von Unterbeteiligungen über § 39 Abs. (2) AO nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)

  • Vermeidung der Gewerbesteuer durch Vermeidung einer Gewerblichkeit oder Gewerblichen Prägung bei vermögensverwaltender Personengesellschaft (vgl. § 15 Abs. (3) Nr. 2 EStG)

Empfohlene weiterführende Inhalte:

  • Beyond Return Episode zu ESOP VSOP / Managementbeteiligung: Reell, Hybrid, Virtuell (insb. Private Equity & Venture Capital): https://youtu.be/4rUxALHeCRI

  • Beyond Return Episode zu Mezzanine Finanzierung: Stille Beteiligung an einer GmbH / Typisch & Atypisch Stiller Gesellschafter: https://youtu.be/PBUKCMNgriM

  • Beyond Return Episode zu Zielvereinbarung, Tantieme, Provision: Variable Vergütung für Manager und angestellte Führungskräfte: https://youtu.be/j67OzK4b9mw

  • Beyond Return Episode zu Geschäftsführergehalt bei der GmbH und GmbH & Co. KG / verdeckte Gewinnausschüttung vGA: https://youtu.be/mSYWjDTle_0

  • Beyond Return Episode zu Unternehmensnachfolge mit Private Equity: Management Buy-out / Buy-in & LBO-Beteiligungsfinanzierung: https://youtu.be/JREvVUxmlsI

  • Beyond Return Episode zu Unternehmen als GmbH, GmbH & Co. KG, UG oder OHG gründen? Rechtsform, Vorteile, Nachteile & Steuern: https://youtu.be/WVAuh-VaIH8


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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