Brexit 2020/2021: Umwandlung UK-Gesellschaft in deutsche GmbH / GmbH & Co. KG (insb. Limited Ltd.) (BR#035)
YouTube-Link:
https://youtu.be/y-NDVBFv_lA
Erstveröffentlichung:
12. September 2020
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") hat weitreichende rechtliche Konsequenzen in verschiedenen Lebensbereichen, die erst ab 01.01.2021 richtig sichtbar werden - insb. bei einem No-Deal Brexit: Ende 2020 endet die Übergangsphase zwischen EU und UK. Eine dieser Konsequenzen ist die Beendigung der Anerkennung englischer Gesellschaftsformen (wie zB. Limited / Ltd. / PLC) in den “Sitztheorie”-EU-Staaten, die seit der "Inspire Art"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2003 (Az. C-167/01) zur Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) auch ggü. dem Vereinigten Königreich geltendes Recht war. Was künftig nach deutschem Gesellschaftsrecht gilt, wenn eine englische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland weiterhin hier gewerblich tätig wird und wie eine Überführung in eine deutsche GmbH oder GmbH & Co. KG gelingen kann, erläutert Rechtsanwalt Fabian Arhelger in dieser Ausgabe von Beyond Return.
Empfohlene weiterführende Inhalte:
Die EuGH Entscheidung "Inspire Art" zum Nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=ecli:ECLI:EU:C:2003:512