Kapitalerhöhung, Genehmigtes Kapital, Agio und Co.: Eigenkapital-Finanzierung durch GmbH-Gesellschafter (BR#036)

YouTube-Link:
https://youtu.be/a_E_ELFFFjk

Erstveröffentlichung:
16. September 2020

Die Kapitalmaßnahme der Erhöhung des Stammkapitals (Kapitalerhöhung) sowie Agio (Aufgeld) und Zuzahlung in die freie Kapitalrücklage sind die bekanntesten Eigenkapital-Instrumente aus Sicht der Gesellschafter einer GmbH (vgl. § 272 Abs. (2) HGB) und gleichzeitig bedeutende Gestaltungsmittel für eine ausgewogene Unternehmensfinanzierung. Während die Kapitalerhöhung als technische Satzungsänderung besonderen Formerfordernissen unterliegt (notarielle Beurkundung, Anmeldung zum Handelsregister), sind Agio / Aufgeld und Zuzahlung in die Kapitalrücklage grds. formlos möglich.

Die wichtigsten Unterarten der Kapitalerhöhung sind dabei die Ordentliche Kapitalerhöhung (in Gestalt von Barkapitalerhöhung unter Einbringung von Barmitteln oder Sachkapitalerhöhung unter Einbringung einer Sacheinlage), Genehmigte Kapitalerhöhung (d.h. Closing nach Ermessen der Geschäftsführer) bzw. Genehmigtes Kapital und die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (d.h. Umschichtung innerhalb der Bilanz). Daneben gibt es auch noch die sog. Verdeckte Sacheinlage.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in dieser Ausgabe von Beyond Return einen Überblick über die Funktion und praktische Umsetzung von Kapitalmaßnahmen, Agio und Einzahlung in die freie Kapitalrücklage.

Empfohlene weiterführende Inhalte:

  • Beyond Return Episode zu Gesellschafterdarlehen, Qualifizierter Rangrücktritt, Rangrücktrittserklärung (GmbH / GmbH & Co. KG): https://youtu.be/QS938sVqQrs

  • Beyond Return Episode zu Venture Capital (5) - Ablauf von VC-Closing, Loan Conversion & Closing Conditions (einschl. "Equity-Split"-Mechanismus aus Kapitalerhöhung und Zuzahlung in die Kapitalrücklage bei Venture Capital-Transaktionen): https://youtu.be/k60if6Q_nDI

  • Beyond Return Episode zu GmbH: Top 10 Fragen zu Ergebnisverwendung, Gewinnverwendung, Gewinnausschüttung (Gesellschaftsrecht) einschl. Bildung von Gewinnrücklage und Gewinnvortrag: https://youtu.be/DlW-QaekN8M


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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