Lieferkrise: Coronavirus, Krieg, Naturkatastrophen / Force Majeure & Störung der Geschäftsgrundlage (BR#014)
YouTube-Link:
https://youtu.be/e5CyPj4ecIE
Erstveröffentlichung:
16. März 2020
COVID-19, Krieg, Naturkatastrophen — Höhere Gewalt: Vieles, was als echtes oder bildliches Hüsteln irgendwo auf der Welt beginnt, kann der globalisierten Weltwirtschaft eine schwere Infektion bescheren.
Doch was sind eigentlich die Folgen für Ihr Unternehmen, wenn Sie aufgrund eines fehlenden Bauteils aus Asien oder einer erkrankten Belegschaft Lieferverträge mit Kunden nicht mehr erfüllen können? Welche Sofortmaßnahmen sollten Sie in der Lieferkrise ergreifen? Wann liegt Höhere Gewalt — im internationalen Rechtsverkehr auch als Force Majeure oder Hardship bezeichnet — vor? Besteht eventuell Versicherungsschutz?
Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in dieser Executive Q&A Antworten auf die dringendsten Fragen.
In diesem Videobeitrag:
Auslegung von Force Majeure-Klauseln
Höhere Gewalt / Typische Definition eines Force Majeure Events bzw. Hardship Events
Typische Anzeigepflichten und Auslegung von “unverzüglich” (§ 121 BGB)
Vereinbarte Rechtsfolgen bei Eintritt einer Force Majeure
Eingreifende Vorschriften bei Fehlen einer Force Majeure-Regelung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Frustration, Commercial Impracticability, Art. 79 CISG
Abgrenzung von Primär- und Sekundäransprüchen im deutschen Recht; § 280 BGB
Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 BGB) und vorübergehendes Leistungshindernis
Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
Versicherungsschutz bei Pandemien und Epidemien; Anzeigeobliegenheiten
Verhaltenstipps für die Lieferkrise