Lieferkrise: Coronavirus, Krieg, Naturkatastrophen / Force Majeure & Störung der Geschäftsgrundlage (BR#014)

YouTube-Link:
https://youtu.be/e5CyPj4ecIE

Erstveröffentlichung:
16. März 2020

COVID-19, Krieg, Naturkatastrophen — Höhere Gewalt: Vieles, was als echtes oder bildliches Hüsteln irgendwo auf der Welt beginnt, kann der globalisierten Weltwirtschaft eine schwere Infektion bescheren.

Doch was sind eigentlich die Folgen für Ihr Unternehmen, wenn Sie aufgrund eines fehlenden Bauteils aus Asien oder einer erkrankten Belegschaft Lieferverträge mit Kunden nicht mehr erfüllen können? Welche Sofortmaßnahmen sollten Sie in der Lieferkrise ergreifen? Wann liegt Höhere Gewalt — im internationalen Rechtsverkehr auch als Force Majeure oder Hardship bezeichnet — vor? Besteht eventuell Versicherungsschutz?

Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in dieser Executive Q&A Antworten auf die dringendsten Fragen.

In diesem Videobeitrag:

  • Auslegung von Force Majeure-Klauseln

    • Höhere Gewalt / Typische Definition eines Force Majeure Events bzw. Hardship Events

    • Typische Anzeigepflichten und Auslegung von “unverzüglich” (§ 121 BGB)

    • Vereinbarte Rechtsfolgen bei Eintritt einer Force Majeure

  • Eingreifende Vorschriften bei Fehlen einer Force Majeure-Regelung

    •  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Frustration, Commercial Impracticability, Art. 79 CISG

    • Abgrenzung von Primär- und Sekundäransprüchen im deutschen Recht; § 280 BGB

    • Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 BGB) und vorübergehendes Leistungshindernis

    • Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

    • Versicherungsschutz bei Pandemien und Epidemien; Anzeigeobliegenheiten

  • Verhaltenstipps für die Lieferkrise


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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