Venture Capital (10) - Vesting, Founder Lock-up & Disposal of Shares (BR#013)

YouTube-Link:
https://youtu.be/IxPWQZL-3X8

Erstveröffentlichung:
11. März 2020

Vesting beschreibt ein komplexes vertragliches Konstrukt, das insbesondere im Kontext von VC- und Private Equity-Finanzierungen zur Incentivierung des Unternehmer- bzw. Management-Teams eingesetzt wird.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in dieser Episode von Beyond Return einen Überblick über häufig verwendete Vesting-Konzepte im VC-Bereich und zeigt potenzielle Fallstricke aus Sicht der Gründungsgesellschafter auf. 

In diesem Videobeitrag:

  • Die Grundidee von Vesting

  • Aufbau einer Vesting-Regelung

    • Erfasste Geschäftsanteile (Vesting Shares)

    • Startdatum (Vesting Commencement Date)

    • Komplikationen (Cliff Period, Absence Qualifier und Accelerated Vesting)

    • Folgen eines Ausscheidens aus dem Unternehmen (Abgrenzung Good Leaver / Bad Leaver)

  • Folgen eines Leaver-Events

    • Bedeutung der Vesting Notification

    • Abfindung zu Nominalwert vs. Verkehrswert (Consideration)

    • Rechtsschutz des ausscheidenden Managers (Leaver) und fehlender Suspendierungseffekt

  • Verfügungsbeschränkungen über GmbH-Anteile (Disposal of Shares und Founder Lock-up)

Über die Serie Venture Capital:

Die Beyond Return-Serie Venture Capital erläutert zusammenhängend die wichtigsten Grundlagen moderner Wagnisfinanzierungen, die Sie als Gründer bzw. Unternehmer kennen sollten und gibt zahlreiche Praxistipps zur richtigen Verhandlung der Finanzierungsrunde Ihres nächsten Unicorns — Vom Non-Disclosure Agreement (NDA) bis hin zu Termsheet, Signing und Closing.


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

https://www.acorfin.com
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