GmbH-Stammkapital: Bareinlage, Gemischte / Verdeckte Sacheinlage, Mischeinlage, Hin- und Herzahlen (BR#058)

YouTube-Link:
https://youtu.be/zPhtlKUq7gU

Erstveröffentlichung:
20. Mai 2021

Sachgründung, Bargründung, Mischgründung, Stammkapital, Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung sind häufig sechs der ersten Schlagworte, mit denen Unternehmensgründer im GmbH-Recht konfrontiert werden. Das Verständnis von diesen (an sich simplen) Konzepten des GmbH-Gesetzes wird in der Praxis allerdings dadurch verkompliziert, als dass sich in deren Dunstkreis eine Vielzahl verwirrender Annexbegriffe entwickelt hat: Sachübernahme, verdeckte Sacheinlage auf GmbH-Anteile, Hin- und Herzahlen, gemischte Sacheinlage und Mischeinlage sind nur ein Ausschnitt aus der verwirrenden Terminologie rund um Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung.

Das Stammkapital der GmbH ist dabei weit mehr als eine bloße Klausel in Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung: Es ist dogmatisch gesehen nichts weniger als die Rechtfertigung für die über § 13 Absatz (2) GmbHG gewährte Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter, woraus sich insbesondere die förmlich-strikten Vorschriften zu Sachgründung, Kapitalerhöhung / Kapitalherabsetzung und Kapitalerhaltung ergeben (und bspw. auch der Zwang zur notariellen Beurkundung vieler, das Stammkapital betreffender Maßnahmen der Gesellschafter).

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die systematischen Grundlagen des Rechts von GmbH-Einlage, Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung (vgl. § 30 GmbHG) sowie die sie umgebenden Grenzfälle und Auffangkonzepte einschl. der sog. Anrechnungslösung und bilanziellen Betrachtung.

In diesem Videobeitrag:

  • Juristische Dimension der Begriffe Stammkapital, Kapitalerhaltung und Einlage auf den GmbH-Geschäftsanteil; Bargründung, Sachgründung, Mischgründung, Bareinlage, Sacheinlage und Sachübernahme, gemischte Sacheinlage, Mischeinlage, verdeckte Sacheinlage, Hin- und Herzahlen, Überbewertung und überbewertete Sacheinlage / Rolle des Sachgründungsberichts aus Perspektive von Startups / Unternehmern

  • Systematische Einordnung in das Recht von Stammkapital, Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung (§§ 30, 31 GmbHG) sowie Kapitalerhöhung (vertiefendes Video speziell zur Kapitalerhöhung s.u.)

Weiterführende Inhalte:


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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