Patronatserklärung: Equity Comfort Letter / Letter of Comfort in der Unternehmensfinanzierung (BR#057)

YouTube-Link:
https://youtu.be/Z3O25Ug7vZU

Erstveröffentlichung:
26. April 2021

Patronatserklärung, Bürgschaft und Garantie zählen zu den im Wirtschaftsverkehr bedeutendsten Kreditsicherheiten. Alle drei Sicherungsmittel sind eng miteinander verwandt und können (je nach Wortlaut des Vertragstextes) sogar fließend ineinander übergehen.

Das birgt auf der einen Seite gewisse Rechtsunsicherheiten, eröffnet auf der anderen Seite aber auch großes vertragliches Gestaltungspotenzial. Die praktische Bandbreite von Patronatserklärungen (engl. Letter of Comfort / Comfort Letter) reicht dabei von der sog. weichen Patronatserklärung bis hin zu einer sog. harten Patronatserklärung mit Kapitalausstattungsgarantie.

Dies prädestiniert die Patronatserklärung geradezu für eine Verwendung in fast allen Bereichen des Wirtschaftslebens: Von Immobiliendeals über Mietverhältnisse und Lieferverträge bis hin zu Private Equity Gestaltungen als Teil des Sicherheitenpakets für eine Akquisitionsfinanzierung (sog. Equity Comfort Letter).

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die Funktion einer modernen Patronatserklärung und zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, was einen "weichen" von einem "harten" Letter of Comfort unterscheidet.

In diesem Videobeitrag:

  • Einordnung der Patronatserklärung in das System der Kreditsicherheiten bzw. Personalsicherheiten (Bürgschaft, Garantie) / Akzessorietät / Rechtsbindungswille

  • Abgrenzung zu konzerninternen Kapitalausstattungspflichten

  • Problem der Passivierung von Patronatserklärungen in der Bilanz des Patrons / Rspr des Bundesfinanzhofs zur Passivierung des Patronats in der Steuerbilanz (BFH, Urteil v. 25.10.2006, Az. I R 6/05, BStBl 2007 II S. 384)

  • Problem Insolvenz / Insolvenzfestigkeit der Patronatserklärung

Weiterführende Inhalte:


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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