Bewertung von Immobilien & Kaufpreisfindung / ImmoWertV | Immobilie & Investment (3) (BR#048)
YouTube-Link:
https://youtu.be/Rcgl3S1mI-A
Erstveröffentlichung:
15. Januar 2021
Neben der Dynamik eines Bieterprozesses richtet sich der "richtige" Kaufpreis für eine Immobilie natürlich nach deren realistisch bestimmtem Wert (Immobilienbewertung). Die Ermittlung des Marktwertes bzw. Verkehrswertes erfolgt dabei in der Praxis nach dem Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren: Um den Kaufpreis sinnvoll und richtig verhandeln zu können, ist es wichtig, die Marktwertermittlung von Anfang an auf ein solides, objektiv begründbares Fundament zu stellen. Die berühmte "Maklerformel" genügt insoweit bei gewichtigeren Transaktionen idR. nicht mehr.
Sachwert / Substanzwert, Ertragswert und Vergleichswert sind dabei auch die durch das deutsche Baurecht (BauGB, ImmoWertV) vorgesehenen Bewertungsansätze für eine professionelle Bewertung von Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie.
In diesem Videobeitrag:
Begriffe Marktwert, Verkehrswert, Bodenrichtwert, Bodenwert, Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert / Substanzwert aus juristischer Sicht
Verhältnis zwischen Baugesetzbuch (BauGB), Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV), Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie VW-RL), Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswertrichtlinie EW-RL), Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie SW-RL)
Praktische Anwendungsbereiche der einzelnen Bewertungsverfahren nach Art der Immobilie (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus / fremdvermietete Immobilie / Mietshaus, Grundstück, Eigentumswohnung, Gewerbeimmobilie)
Kombination und Plausibilisierung durch Parallelrechnung von Ertragswert, Vergleichswert und Sachwert