INCOTERMS 2020, FIDIC, ORGALIME, NEC3 und Co.: Wirksame Einbeziehung, Haftungsbeschränkung und AGB-Recht (BR#032)

YouTube-Link:
https://youtu.be/NFmO5aOttuo

Erstveröffentlichung:
22. August 2020

INCOTERMS 2020, FIDIC, ECE, ORGALIME, NEC3, ICC Model Turnkey, UNIDO: Moderne B2B-Vertragsabschlüsse erfolgen oft unter Einbeziehung von standardisierten Vertragsklauseln. Insoweit ist allerdings Vorsicht geboten: Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) in §§ 305 ff. BGB ist in Vergangenheit häufig von der Rechtsprechung im Zuge einer sog. AGB-Kontrolle exzessiv auch für B2B-Verträge angewendet worden.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return einen möglichen Ausweg aus der "AGB-Misere" anhand eines Urteils des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 5 U 209/09) zu § 309 Nr. 7b BGB und gibt Tipps, wie Sie Standardklauseln wie INCOTERMS 2020, FIDIC, ECE, ORGALIME, NEC3, ICC Model Turnkey, UNIDO usw. möglichst rechtssicher einbinden und dem berüchtigten AGB-Einwand Ihres Vertragsgegners vorbeugen können.

Empfohlene weiterführende Inhalte:

Beyond Return Episode zu Force Majeure & Störung der Geschäftsgrundlage: https://youtu.be/e5CyPj4ecIE


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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