Insolvenzverschleppung § 15a InsO: Funktion und Risiken für GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstand (BR#031)

YouTube-Link:
https://youtu.be/X82JRxEwamk

Erstveröffentlichung:
15. August 2020

Der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung (§15a InsO) zählt neben Bankrott (§ 283 StGB) und Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB) zu den gefürchtetsten strafrechtlichen Risiken für Geschäftsführer und Vorstände in Krise und Insolvenz von GmbH, GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaft, UG (haftungsbeschränkt) oder ausländischen Rechtsformen wie Limited (Ltd.), B.V. und S.à r.l. Wie Staatsanwaltschaft und Rechtsprechung den Tatbestand aus der Schnittmenge von Insolvenzrecht und Strafrecht auslegen und was Sie im Falle einer Insolvenzreife aufgrund Überschuldung (§ 19 InsO) und/oder Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) beachten sollten, erläutert Rechtsanwalt Fabian Arhelger in dieser Ausgabe von Beyond Return.

In diesem Videobeitrag:

  • Dogmatik der Insolvenzverschleppung, § 15a IV InsO

  • Objektiver Tatbestand; "nicht richtig Insolvenz anmelden" und "nicht rechtzeitig Insolvenz anmelden": Auslegung von Rechtsprechung / Bundesgerichtshof (BGH)

  • Vorsatz, bedingter Vorsatz (dolus eventualis), Parallelwertung in der Laiensphäre bei § 15a InsO

  • Strafrahmen; strafmildernde und strafschärfende Faktoren; Einstellung nach § 153 StPO oder § 153a StPO

Empfohlene weiterführende Inhalte:

Beyond Return Serie Krise & Chance (in Teil 1 u.a.: Krisenstadien, Insolvenzreife, Insolvenzgründe): https://www.youtube.com/playlist?list=PL_H1MPFwGjyaE2_5nt9uZb61ex8zN-yvN

Über die Serie Krise & Chance:

Die Beyond Return-Serie Krise & Chance widmet sich der Frage, wie Sie als Geschäftsführer, Manager, Unternehmer, Gesellschafter und Investor eine Unternehmenskrise erkennen und richtig einordnen, andererseits aber auch (jenseits der Insolvenz) als Chance im Zuge einer mit modernen Mitteln geführten Restrukturierung bzw. Sanierung nutzen können.

Hinweis: Die Inhalte dieses Videos dienen ausschließlich der Information und können gerade in der akuten Krise  keinesfalls eine anwaltliche Einzelfallberatung ersetzen; eine Haftung ist ausgeschlossen. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie Rechtsanwalt Fabian Arhelger gerne jederzeit unter den am Ende angegebenen Kontaktdaten.


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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