Kryptowährung Erben und Vererben: Bitcoin, Ethereum, Litecoin – Erbrecht, Testament, Erbschaftsteuer (BR#050)

YouTube-Link:
https://youtu.be/UFWx-OpW0wI

Erstveröffentlichung:
10. Februar 2021

Alternative Investments stehen hoch im Kurs: Neben Edelmetallen wie Gold und Silber, Münzen und Kunst sind mittlerweile auch erhebliche Vermögen in Kryptowährungen wie Bitcoins (BTC), Bitcoin Cash (BCH), Ethereum bzw. Ether (ETH), Litecoin (LTC), Monero (XMR), Ripple (XRP), NEO, Dash, NEM und IOTA angelegt.

Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Krypto-Investor verstirbt? Ist Kryptogeld "Geld" im Sinne des deutschen Rechts bzw. Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)? Können Kryptowährungen (generell) bzw. Kryptogelder in einer Wallet (im Speziellen) vererbt werden und welche Belastungen entstehen unter der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer? Unterfallen durch den Kryptoinvestor im Betriebsvermögen gehaltene Kryptowährungen dem schädlichen Verwaltungsvermögen iSv. § 13b Abs. (4) ErbStG?

Mit diesen Fragen sind zudem vielfältige Rechtsfragen des sog. Digitalen Nachlasses verknüpft, die im kommenden Jahrzehnt immer stärkere rechtspraktische Bedeutung erlangen werden.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in dieser Ausgabe von Beyond Return einen kompakten Überblick über die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen von Kryptowährungen aus Perspektive von BGB-Erbrecht, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer.

In diesem Video:


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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