Absichtserklärung, Letter of Intent (LOI), Term Sheet, Vorvertrag: Bedeutung, Aufbau, Praxistipps (BR#029)

YouTube-Link:
https://youtu.be/dRZBdwg0ehc

Erstveröffentlichung:
06. August 2020

Absichtserklärung, Letter of Intent (LOI), Memorandum of Understanding (MOU), Term Sheet, Head of Terms, Vorvertrag – Die praktischen Bezeichnungen für Absichtserklärungen sind so vielgestaltig wie die Bereiche, in denen sie eingesetzt werden: Vom Unternehmensverkauf bzw. Unternehmenskauf (M&A) vor oder während einer Due Diligence, über eine Private Equity / Venture Capital Finanzierungsrunde bis hin zu Technologietransfer, Lizenzvertrag und Liefervereinbarung bildet ein LOI häufig – neben der Due Diligence – die wesentliche Etappe auf dem Weg zur Verhandlung des Hauptvertrages. Dabei kann eine Absichtserklärung mit verschiedenen Bausteinen kombiniert werden: Vertraulichkeitsvereinbarung, Exklusivitätsvereinbarung (Exklusivitätsklausel), Wettbewerbsverbot (Non-Compete), Abwerbeverbot (Non-Solicitation) oder Vertragsstrafe bei unbegründetem Verhandlungsabbruch (Break Fee / Break-up Fee) sind insoweit zu nennen.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in dieser Ausgabe von Beyond Return einen kompakten Überblick über Arten und praxisgerechten Aufbau von Absichtserklärungen einschließlich verbreiteter Annexklauseln.

In diesem Videobeitrag:

  • Allgemeines zu Absichtserklärungen (Auslegung gem. §§ 157, 133 BGB; rechtliche Bindungswirkung; Schadensersatz / Aufwendungsersatz bei Verstoß)

  • Typische Annexklauseln (Exklusivitätsklausel / Exklusivitätsvereinbarung; Break Fee / Break-up Fee / Vertragsstrafe; Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot / Non-Compete und Non-Solicitation)

  • Dokumentationsvorbehalt, Due Diligence Vorbehalt (DD-Vorbehalt)

  • Praxisüblicher Aufbau einer Absichtserklärung (Präambel / Beschreibung, Projektplan / Gantt Chart, Vertraulichkeit / Geheimhaltung, Term Sheet Bausteine, Befristung, Boilerplates, Formerfordernisse)

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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