Management Buy-out: M&A-Haftung / Wissenszurechnung GmbH-Geschäftsführer beim MBO-Unternehmenskauf (BR#081)

YouTube-Link:
https://youtu.be/H3jbb7zvRZA

Erstveröffentlichung:
29. März 2022

Der Management Buy-out (MBO) stellt einen bedeutenden Unterfall moderner Private Equity / M&A-Transaktionen dar. Bei derartigen idR. mit Fremdkapitalhebel bzw. Akquisitionsfinanzierung realisierten Deals (engl. Leveraged Buy-out (LBO)) erwirbt ein bewährtes Management-/Geschäftsführer-Team die Zielgesellschaft gemeinsam mit einem externen Investor von den Altgesellschaftern; es handelt sich also praktisch um eine Kombination aus Unternehmensverkauf bzw. Unternehmenskauf und reeller Managementbeteiligung mit Exit der bisherigen Eigentümer aus dem Unternehmen.

Aus anwaltlicher Sicht zu unterscheiden sind dabei die Finanzierungsebene (also Akquisitionsfinanzierung bzw. Kreditvertrag) und die M&A-Ebene (also der Unternehmenskaufvertrag, engl. Share Purchase Agreement / SPA im Falle eines Share Deal). Im Hinblick auf den Unternehmenskaufvertrag ist aus haftungsrechtlicher Perspektive insb. die künftige Managementbeteiligung der Führungskräfte der Zielgesellschaft problematisch: Es kann hier zu Loyalitätskonflikten kommen, die zu einer Wissenszurechnung führen und damit die vereinbarten Zusicherungen und Garantien (Representations and Warranties) unterminieren können.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die Problematik des Loyalitätskonflikts beim Unternehmenskauf mit anschließender Managementbeteiligung durch den Private Equity Investor anhand der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung zum Thema und gibt Tipps, wie hier jenseits der obligatorischen Due Diligence Prüfung kautelarjuristisch mit Hilfe eines individuell-vertraglichen Haftungsregimes und ggf. sog. M&A Management Letters entgegengewirkt werden kann.

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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