Im Zweifel für den Angeklagten? Unschuldsvermutung und Verdachtskündigung von Führungskräften / KSchG (BR#080)

YouTube-Link:
https://youtu.be/FUZI8mOMApc

Erstveröffentlichung:
21. März 2022

Die Unschuldsvermutung und der Zweifelsgrundsatz ("Im Zweifel für den Angeklagten", lat. in dubio pro reo) sind so gut wie jedem ein Begriff. Doch gelten sie auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, wenn einem Arbeitnehmer von Seiten des Arbeitgebers Pflichtverletzungen bzw. Straftaten zur Last gelegt werden? Determiniert die Unschuldsvermutung die Beendigung von Dienstvertrag bzw. Arbeitsvertrag sowie den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB)? Und macht es einen Unterschied, ob der betroffene Arbeitnehmer bzw. Dienstverpflichtete einfacher Angestellter, leitender Angestellter bzw. Führungskraft oder Manager mit Organverantwortung bzw. GmbH-Geschäftsführer ist?

Rechtsanwalt Fabian Arhelger ordnet die sog. Verdachtskündigung in die arbeitsrechtliche Dogmatik über die Kündigungsgründe (verhaltensbedingte, personenbedingte, betriebsbedingte Kündigung) ein, erläutert anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Anforderungen an eine Verdachtskündigung vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung und des Zweifelssatzes (Art. 20 Abs. (3) GG (Rechtsstaatsprinzip) / Art. 6 Abs. (2) EMRK (Recht auf ein Faires Verfahren)) und zeigt weitere wichtige praktische Aspekte wie die Sinnhaftigkeit eines Aufhebungsvertrages, das Problem der Instrumentalisierung von Pflichtverletzungen eines GmbH-Geschäftsführers im Rahmen eines Gesellschafterstreits und die Bedeutung für ein modernes Vesting ("Bad Leaver") bei Mitarbeiterbeteiligungen bzw. Managementbeteiligungen auf.

Weiterführende Inhalte:

  • Beyond Return Ausgabe zu Prokurist auf Abwegen: Missbrauch Vertretungsmacht bei Prokura, Handlungsvollmacht, Generalvollmacht: https://youtu.be/I_DQXWQg-l0

  • Beyond Return Ausgabe zu Aufhebungsvertrag für Führungskräfte & Geschäftsführer: Gestaltung bei GmbH / GmbH & Co. KG / ESOP: https://youtu.be/VD6yGoTE6eM

  • Beyond Return Ausgabe zu GmbH-Geschäftsführer: Abberufung / Gesellschafterstreit über Geschäftsführung & Corporate Governance: https://youtu.be/WX1hZ7feJR4

  • Beyond Return Ausgabe zu Haben Führungskräfte, Manager & Geschäftsführer Kündigungsschutz? Von KSchG bis Mutterschutz: https://youtu.be/9ta4ViIttUs

  • Beyond Return Ausgabe zu Venture Capital (10) - Vesting, Founder Lock-up & Disposal of Shares: https://youtu.be/IxPWQZL-3X8

  • Acorfin Praxisratgeber Managementbeteiligung und Unternehmensnachfolge mit Private Equity: Unternehmensbeteiligung von Führungskräften (ESOP/VSOP), Management Buy-out (MBO) und Management Buy-in (MBI): https://www.acorfin.com/ratgeber/managementbeteiligung


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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