Haben Führungskräfte, Manager & Geschäftsführer Kündigungsschutz? Von KSchG bis Mutterschutz (BR#009)

YouTube-Link:
https://youtu.be/9ta4ViIttUs

Erstveröffentlichung:
02. Februar 2020

Eine erfahrene Führungskraft ist das Rückgrat eines jeden modernen Unternehmens. Doch genießt ein Manager, Geschäftsführer oder Vorstand im Konfliktfall eigentlich Kündigungsschutz (zB. nach Kündigungsschutzgesetz oder Mutterschutzgesetz), obwohl gerade sie oder er es ist, die/der Arbeitgeberfunktionen wie das Direktionsrecht ausübt? Und was gilt, wenn ihnen kraft einer Geschäftsleiter-, Prokura- oder Vollmachtsposition eine formal hervorgehobene Stellung im Betrieb des Arbeitgebers zugebilligt wird?

Diese spannende wie praxisrelevante Frage beantwortet Rechtsanwalt Fabian Arhelger anhand der Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht (BAG) und Instanzgerichten in der Beyond Return Executive Q&A 01/2020.

In diesem Videobeitrag:

  • “Moderner Klassenkampf”

    • Gesetzgeberische Idee des Kündigungsschutzes

    • Interessen: Arbeitnehmer- vs. Arbeitgeberlager

  • Bestandsschutzprinzip

    • Was bedeutet Kündigungsschutz eigentlich?

    • Personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung & betriebsbedingte Kündigung

  • Abgrenzung Organmitglieder, Arbeitnehmer und Leitende Angestellte

    • Einstufung nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

    • Sonderkonstellation 1: GmbH & Co. KG

    • Sonderkonstellation 2: Organführungskräfte im Konzern

    • Arbeitsvertrag vs. Manager-Dienstvertrag

    • Vertragliche Vereinbarungen und Arbeitsgerichtsbarkeit

  • Spezialgesetzlicher Kündigungsschutz für Führungskräfte und Manager


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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Geschäftsführergehalt bei der GmbH und GmbH & Co. KG / verdeckte Gewinnausschüttung vGA (BR#010)

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Venture Capital (8) - Garantiehaftung und Haftungsbegrenzung (Deductible, De Minimis, Threshold, Cap) (BR#008)