Haben Führungskräfte, Manager & Geschäftsführer Kündigungsschutz? Von KSchG bis Mutterschutz (BR#009)
YouTube-Link:
https://youtu.be/9ta4ViIttUs
Erstveröffentlichung:
02. Februar 2020
Eine erfahrene Führungskraft ist das Rückgrat eines jeden modernen Unternehmens. Doch genießt ein Manager, Geschäftsführer oder Vorstand im Konfliktfall eigentlich Kündigungsschutz (zB. nach Kündigungsschutzgesetz oder Mutterschutzgesetz), obwohl gerade sie oder er es ist, die/der Arbeitgeberfunktionen wie das Direktionsrecht ausübt? Und was gilt, wenn ihnen kraft einer Geschäftsleiter-, Prokura- oder Vollmachtsposition eine formal hervorgehobene Stellung im Betrieb des Arbeitgebers zugebilligt wird?
Diese spannende wie praxisrelevante Frage beantwortet Rechtsanwalt Fabian Arhelger anhand der Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht (BAG) und Instanzgerichten in der Beyond Return Executive Q&A 01/2020.
In diesem Videobeitrag:
“Moderner Klassenkampf”
Gesetzgeberische Idee des Kündigungsschutzes
Interessen: Arbeitnehmer- vs. Arbeitgeberlager
Bestandsschutzprinzip
Was bedeutet Kündigungsschutz eigentlich?
Personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung & betriebsbedingte Kündigung
Abgrenzung Organmitglieder, Arbeitnehmer und Leitende Angestellte
Einstufung nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Sonderkonstellation 1: GmbH & Co. KG
Sonderkonstellation 2: Organführungskräfte im Konzern
Arbeitsvertrag vs. Manager-Dienstvertrag
Vertragliche Vereinbarungen und Arbeitsgerichtsbarkeit
Spezialgesetzlicher Kündigungsschutz für Führungskräfte und Manager
Beispiel Mutterschutzgesetz (MuSchG) - EuGH Urteil v. 11.11.2010, Az. C-232/09 „Danosa“
Europäischer Arbeitnehmerbegriff / Ausdehnung von EuGH “Danosa” auf andere spezialgesetzliche Schutzvorschriften?