Geschäftsführergehalt bei der GmbH und GmbH & Co. KG / verdeckte Gewinnausschüttung vGA (BR#010)

YouTube-Link:
https://youtu.be/mSYWjDTle_0

Erstveröffentlichung:
10. Februar 2020

Die Vergütung der GmbH-Geschäftsführung spielt in der Unternehmenspraxis eine große Rolle: Während im Falle von Fremdgeschäftsführern die Incentivierung im Vordergrund steht, müssen bei Gesellschafter-Geschäftsführern negative Steuereffekte vermieden und positive möglichst ausgeschöpft werden.

In dieser Beyond Return Executive Q&A 02/2020 gibt Rechtsanwalt Fabian Arhelger einen komprimierten Überblick über typische Methoden zur Ausgestaltung von Vergütungsregelungen und die besonderen steuerlichen Problemfelder, allen voran die von Finanzverwaltung und Finanzgerichten entwickelte Dogmatik der sog. verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); wie immer unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht (BAG), Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesfinanzhof (BFH).

In diesem Videobeitrag:

  • Typische Vergütungsbestandteile

    • Fixgehalt / Fixe Vergütung

    • Variable Vergütung (Zielvereinbarung, Provision und Tantieme)

    • Sondervergütung, Gratifikation, Treueprämie vs. Leistungsprämie

    • Anwendbarkeit des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) im GmbH-Recht?

    • (Un-) Angemessenheit der Vergütung im Lichte der gesellschafterlichen Treuepflicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern

  • Steuerliche Aspekte der Geschäftsführervergütung

    • Einordnung auf Ebene des Geschäftsführers

      • Steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff (§ 1 LStDV)

      • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)

    • Einordnung auf Ebene der GmbH (Betriebsausgabenabzug)

      • „durch das Dienstverhältnis veranlasst“ vs. „durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst“

      • Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und Dreistufenmodell der Finanzämter; außerbilanzielle Korrektur § 8 Abs. (3) S. 2 KStG

      • Formale Anforderungen (Rückwirkungsverbot, Klarheitsgebot, Durchführungsgebot)

  • Geschäftsführer-Dienstwagen

  • Umsatzsteuerpflichtigkeit von Managerbezügen im Ausnahmefall


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

https://www.acorfin.com
Zurück
Zurück

Venture Capital (9) - Common Shares, Preferred Shares und Liquidation Preference (BR#011)

Weiter
Weiter

Haben Führungskräfte, Manager & Geschäftsführer Kündigungsschutz? Von KSchG bis Mutterschutz (BR#009)