Venture Capital (9) - Common Shares, Preferred Shares und Liquidation Preference (BR#011)

YouTube-Link:
https://youtu.be/lJEUFAkPQwo

Erstveröffentlichung:
14. Februar 2020

Die Liquidationspräferenz (Liquidation Preference) bildet den wirtschaftlichen Kern der Schutzmechanismen, die ein Venture Capital-Investor sich über die Gesellschaftervereinbarung (Shareholders‘ Agreement) einräumen lässt.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in diesem Video deshalb noch einmal vertieft und in Ergänzung zu Folge 3 der Serie Venture Capital (Term Sheet, Cap Table und Venture Economics) die Funktionsweise der Liquidationspräferenz in einer modernen Wagnisfinanzierung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Darstellung der unterschiedlichen Auswirkungen von sog. participating und non-participating Gestaltungen auf die Erlösverteilung zwischen Investoren und Gründern (Founders) anhand eines Excel-Finanzmodells. 

Hinweis: Den Ausführungen liegen aktuelle Best Practices aus dem U.S.-amerikanischen Markt zugrunde, wie auch im europäischen Marktumfeld öfter vereinbart. Die Darstellung ist deshalb nicht zwingend abschließend. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie bitte Rechtsanwalt Fabian Arhelger unter den am Ende angegebenen Kontaktdaten.

In diesem Videobeitrag:

  • Common Shares vs. Preferred Shares

    • Abgrenzung zum Aktienrecht (Vorzugsaktien und Stammaktien)

    • Ausgestaltung von GmbH-Anteilen über Satzung (Articles) und Gesellschaftervereinbarung (Shareholders’ Agreement)

    • inter partes-Wirkung von Gesellschaftervereinbarung (Shareholders‘ Agreement) und Gläubigervereinbarung / Rangrücktritt (Intercreditor Agreement) 

  • Liquidationspräferenz (Liquidation Preference)

    • Investment Multiple

    • Erlösverteilung (Investor Participation - participating vs. non-participating)

    • Vergleich der Präferenzmodi anhand eines Excel-Finanzmodells / Diagrammdarstellung

Über die Serie Venture Capital:

Die Beyond Return-Serie Venture Capital erläutert zusammenhängend die wichtigsten Grundlagen moderner Wagnisfinanzierungen, die Sie als Gründer bzw. Unternehmer kennen sollten und gibt zahlreiche Praxistipps zur richtigen Verhandlung der Finanzierungsrunde Ihres nächsten Unicorns — Vom Non-Disclosure Agreement (NDA) bis hin zu Termsheet, Signing und Closing.


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

https://www.acorfin.com
Zurück
Zurück

Technologietransfer als Alternative zur Unternehmensgründung / Corporate Venture Capital (BR#012)

Weiter
Weiter

Geschäftsführergehalt bei der GmbH und GmbH & Co. KG / verdeckte Gewinnausschüttung vGA (BR#010)