Prokurist auf Abwegen: Missbrauch der Vertretungsmacht bei Prokura, Handlungsvollmacht, Generalvollmacht (BR#073)

YouTube-Link:
https://youtu.be/I_DQXWQg-l0

Erstveröffentlichung:
12. Januar 2022

Prokura und Handlungsvollmacht bzw. Generalhandlungsvollmacht sind zwei häufig anzutreffende handelsrechtliche Arten der Vollmacht, die auf Managementebenen unterhalb der organschaftlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstände) verliehen werden. Sie basieren im Kern auf den Vorschriften zu Vertretung und Vollmacht in den §§ 164 ff. BGB, welche allerdings durch die speziellen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 48 ff. HGB) modifiziert werden. Von einer (handelsrechtlichen) Generalhandlungsvollmacht abzugrenzen ist schließlich die (allgemein-zivilrechtliche) Generalvollmacht, die durchaus auch durch Unternehmen erteilt werden kann (sog. Generalbevollmächtigter, im Wirtschaftsverkehr bisweilen als General Manager / GM bezeichnet).

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return am Beispiel der Gewährung von Warenkrediten (Lieferantenkrediten / Trade Credit) durch einen Prokuristen unter Verstoß gegen unternehmensinterne Vergaberichtlinien, welche Folgen ein Missbrauch der Vertretungsmacht durch Bevollmächtigte unterhalb der Geschäftsführung einer GmbH (bzw. des Vorstandes einer AG) aus zivilrechtlicher und strafrechtlicher Perspektive haben kann.

In diesem Video:

  • Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Zivilsachen zur Fallgruppe der Kollusion bei Missbrauch der Vertretungsmacht (insb. BGH, Urteil v. 29.06.1999 - Az. XI ZR 277/98)

  • Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Strafsachen zur Erfüllung des Straftatbestandes der Untreue (§ 266 StGB) im sog. Missbrauchstatbestand bei weisungswidrigem Verhalten von Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Handlungsbevollmächtigten; Problematik der schadensgleichen Vermögensgefährdung bei der Vergabe von Krediten / Lieferantenkrediten (insb. BGH, Urteil v. 10.02.1988 - Az. 3 StR 502/87)

Weiterführende Inhalte:

  • Beyond Return Ausgabe zu Vollmacht, Vertretungsnachweis, Apostille: Power of Attorney (POA) bei Unternehmenstransaktionen: https://youtu.be/DYVx-RaoaZQ

  • Beyond Return Ausgabe zu Aufhebungsvertrag für Führungskräfte & Geschäftsführer: Gestaltung bei GmbH / GmbH & Co. KG / ESOP: https://youtu.be/VD6yGoTE6eM

  • Beyond Return Ausgabe "Haben Führungskräfte, Manager & Geschäftsführer Kündigungsschutz? Von KSchG bis Mutterschutz": https://youtu.be/9ta4ViIttUs


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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