Kunstwerke als Kreditsicherheit: Sicherungsübereignung, Verpfändung & Zwischenfinanzierung mit Kunst (BR#074)
YouTube-Link:
https://youtu.be/3V_8MRczyPM
Erstveröffentlichung:
20. Januar 2022
Auch ein Kunstwerk bzw. eine ganze Kunstsammlung kann sich für die Bestellung von Kreditsicherheiten eignen: Die Finanzierung oder Zwischenfinanzierung von und mit Kunstgegenständen ist eine interessante Option für Kunsthändler und Galerien, Kunstsammler, Family Offices, Vermögensverwalter und sonstige Kunstinvestoren. Für die Beleihung von Kunstwerken kommen dabei nach deutschem Recht verschiedene Möglichkeiten in Betracht: Neben der naheliegenden Bestellung eines Pfandrechts am Kunstgegenstand selbst (sog. Faustpfand) kann eine Anteilsverpfändung (engl. Share Pledge) an einem die Kunstwerke haltenden Rechtsträger (z.B. in Rechtsform einer GmbH) sowie eine klassische Sicherungsübereignung von Kunstwerken an die finanzierende Bank in Frage kommen.
Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die Vor- und Nachteile von Verpfändung, Anteilsverpfändung und Sicherungsübereignung und geht im Speziellen auf die Probleme der Asset Cover (insb. im Falle einer sog. non-recourse Finanzierung) und des anwendbaren Rechts bei der Beleihung und Finanzierung von und mit Kunstwerken und Kunstsammlungen ein.
Weiterführende Inhalte:
Beyond Return Ausgabe zu Kreditvertrag, Kreditsicherheiten, Kreditkündigung & Zwangsvollstreckung in der Unternehmensfinanzierung: https://youtu.be/m8kS8DO7Exo
Beyond Return Ausgabe zu Family Office Private Equity & Venture Capital Investments: Anlagestrategie zwischen KWG und KAGB: https://youtu.be/z1IK4VAkiPI