Kunstwerke als Kreditsicherheit: Sicherungsübereignung, Verpfändung & Zwischenfinanzierung mit Kunst (BR#074)

YouTube-Link:
https://youtu.be/3V_8MRczyPM

Erstveröffentlichung:
20. Januar 2022

Auch ein Kunstwerk bzw. eine ganze Kunstsammlung kann sich für die Bestellung von Kreditsicherheiten eignen: Die Finanzierung oder Zwischenfinanzierung von und mit Kunstgegenständen ist eine interessante Option für Kunsthändler und Galerien, Kunstsammler, Family Offices, Vermögensverwalter und sonstige Kunstinvestoren. Für die Beleihung von Kunstwerken kommen dabei nach deutschem Recht verschiedene Möglichkeiten in Betracht: Neben der naheliegenden Bestellung eines Pfandrechts am Kunstgegenstand selbst (sog. Faustpfand) kann eine Anteilsverpfändung (engl. Share Pledge) an einem die Kunstwerke haltenden Rechtsträger (z.B. in Rechtsform einer GmbH) sowie eine klassische Sicherungsübereignung von Kunstwerken an die finanzierende Bank in Frage kommen.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die Vor- und Nachteile von Verpfändung, Anteilsverpfändung und Sicherungsübereignung und geht im Speziellen auf die Probleme der Asset Cover (insb. im Falle einer sog. non-recourse Finanzierung) und des anwendbaren Rechts bei der Beleihung und Finanzierung von und mit Kunstwerken und Kunstsammlungen ein.

Weiterführende Inhalte:

  • Beyond Return Ausgabe zu Kreditvertrag, Kreditsicherheiten, Kreditkündigung & Zwangsvollstreckung in der Unternehmensfinanzierung: https://youtu.be/m8kS8DO7Exo

  • Beyond Return Ausgabe zu Family Office Private Equity & Venture Capital Investments: Anlagestrategie zwischen KWG und KAGB: https://youtu.be/z1IK4VAkiPI


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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