Due Diligence Fallbacks: Garantie, Haftungsfreistellung, Closing Conditions bei M&A / Private Equity (BR#075)

YouTube-Link:
https://youtu.be/-zKVBpaudkg

Erstveröffentlichung:
27. Januar 2022

Die Due Diligence Prüfung (DD) bildet einen integralen Bestandteil jeder Verhandlung moderner Transaktionsverträge in den Bereichen M&A, Private Equity, Venture Capital, Joint Ventures und Technologietransfer (TT). Sie dient der Aufdeckung von rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Risiken bzgl. des Zielunternehmens und damit der Kaufpreisfindung. Doch was, wenn im Rahmen der Due Diligence Unsicherheiten verbleiben und/oder Probleme bzw. Risikofaktoren aufgedeckt werden, die nicht mehr vor Signing und/oder Closing der Unternehmenstransaktion ausgeräumt werden können?

An dieser Stelle kommen flankierend zu Kaufpreisklausel und Kaufpreisanpassung Gewährleistungen und Garantien (engl. Representations & Warranties / Reps & Warranties sowie Escrow), Haftungsfreistellungen (engl. Indemnities), Vollzugsbedingungen (Closing Conditions bzw. Conditions Precedent / CPs), Rücktrittsrechte (Rescission) sowie Verhaltenspflichten (Undertakings) ins Spiel und können allesamt oder einzeln Teil von Unternehmenskaufvertrag, Beteiligungsvertrag bzw. Finanzierungsrunde werden.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die systematische Funktion und Verwendung von Closing Conditions, Rescission, Representations, Warranties, Indemnities und Post-Closing Undertakings bei der Verhandlung moderner Transaktionsverträge in den Bereichen Mergers & Acquisitions (M&A) / Joint Ventures, Private Equity, Venture Capital und Technologietransfer einschließlich der Verknüpfungen zum Bereich Akquisitionsfinanzierung / Kreditfinanzierung (Debt Finance).

In diesem Videobeitrag:

  • Funktion von Vollzugsbedingungen, Rücktrittsrechten, Garantien, Haftungsfreistellungen und Verhaltenspflichten im Rahmen von Share Purchase Agreements (SPA) (bei Share Deals), Asset Purchase Agreements (APA) (bei Asset Deals), Joint Venture Agreements (bei Gemeinschaftsunternehmen) und Investitionsvereinbarungen / Investment Agreements (bei Private Equity und Venture Capital Finanzierungen)

  • Fallstricke bei Verhandlung von Closing Conditions / Conditions Precedent und Rücktrittsrechten (Rescission); Problem der Abstimmung von Vollzugsmechanismen bei mehreren Workstreams (z.B. Unternehmenskauf und Akquisitionsfinanzierung)

Weiterführende Inhalte:


Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

https://www.acorfin.com
Zurück
Zurück

Private Equity für Familienunternehmen: Joint Venture, Minderheitsbeteiligung, Mezzanine-Kapital (BR#076)

Weiter
Weiter

Kunstwerke als Kreditsicherheit: Sicherungsübereignung, Verpfändung & Zwischenfinanzierung mit Kunst (BR#074)