Kreditvertrag, Kreditsicherheiten, Kreditkündigung und Zwangsvollstreckung in der Unternehmensfinanzierung (BR#044)

YouTube-Link:
https://youtu.be/m8kS8DO7Exo

Erstveröffentlichung:
15. November 2020

Eine Bankfinanzierung bzw. ein Darlehensvertrag nach dem im deutschen Markt üblichen Muster der Loan Market Association (LMA-Standard) folgt einem inneren System aus Verhaltenspflichten (Covenants / Financial Covenants / Undertakings), Kündigungstatbestand (Default), Kündigungsgrund (Event of Default) und tatsächlicher Kündigung der Darlehen durch die Bank (Acceleration).

Im Anschluss an eine Kreditkündigung kann die Bank bzw. – im Falle eines Konsortialkredits – der Sicherheitenagent (Sicherheitentreuhänder / Security Agent / Security Trustee) grds. die für den Unternehmenskredit bestellten Kreditsicherheiten im Wege der Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und/oder eines freihändigen Verkaufs verwerten.

Wie genau dieses diffizile System in Kreditverträgen nach LMA-Standard (aber auch vielen modernen deutschen Darlehensverträgen großer Kreditinstitute) funktioniert, welche Kreditsicherheiten in der Unternehmensfinanzierung regelmäßig vereinbart werden und was sich hinter Remedy, Equity Cure und Waiver Request verbirgt, erläutert Rechtsanwalt Fabian Arhelger in dieser Ausgabe von Beyond Return.

In diesem Videobeitrag:

  • Default / Event of Default Mechanismus bei Verstößen gegen Auflagen (wie Financial Covenants oder Undertakings, insb. Vorlage von Finanzberichten; Compliance Certificate) in einer Konsortialfinanzierung oder größeren Single-Lender-Finanzierung;

  • Typische Finanzkennzahlen / Financial Covenants (Cashflow Cover, Interest Cover, Leverage, Capital Expenditure / Capex, Borrowing Base / Loan-to-Value (LTV), Equity Ratio);

  • Bedeutung von Remedies / Equity Cure; Verhandlung über Restrukturierung / Sanierung und Waiver Request Letter

  • Auswirkungen eines Default auf rollierende Kreditlinien (insb. Betriebsmittelkredit / Betriebsmittellinie / Revolving Credit Facility RCF / Working Capital Facility WCF) / Roll-over Loan;

  • Kreditkündigung und Fälligstellung (Acceleration); Verwertung von Kreditsicherheiten (Enforcement / Realization of Collateral): Garantie, Patronatserklärung (Equity Comfort Letter), Sicherungsübereignung (Security Transfer), Sicherungszession (Security Assignment), Grundschuld und Hypothek (Land Charge / Mortgage), Anteilsverpfändung (Share Pledge), Kontoverpfändung (Account Pledge);

  • Prinzip des Sicherheitenpools / Verwaltung durch Sicherheitenagent (Sicherheitentreuhänder / Security Agent / Security Trustee);

  • Alternativen zur Vollstreckung von Kreditsicherheiten / Abverkauf an Private Equity Investor (anlässlich Sanierung mit Debt-Equity-Swap u.ä.).

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Acorfin in Frankfurt am Main und berichtet auf Beyond Return über spannende Themen aus der Finanz- und Geschäftswelt. Ein persönliches Gespräch mit dem Autor können Sie schnell und einfach online unter https://www.acorfin.com/termin anfragen.


Fabian Arhelger

Fabian Arhelger ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Inhaber der auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierten Kanzlei Acorfin. Er berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmer, Manager und Investoren in allen geschäftlichen und persönlichen Belangen. Sie erreichen den Verfasser unter farhelger@acorfin.com; Online-Terminbuchung: acorfin.com/termin

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